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Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr,

nachdem Sie sich dazu entschlossen haben, Ihren Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen, möchten wir Ihnen den Weg dahin so leicht wie möglich gestalten.

Vom Grundriss bis zur letzten Fliese müssen Sie wichtige Entscheidungen treffen. Zum Glück fällt eine Entscheidung ganz leicht — die Versorgung mit Strom und Wasser. Denn wir, Ihre Stadtwerke, sind da, wenn Sie uns brauchen. Mit Rat und Tat, unbürokratisch und zuverlässig! Damit Sie schnell und einfach versorgt werden können, haben wir Ihnen hier alle Informationen und Formulare zusammengefasst, die für den Anschluss von Strom und Wasser wichtig sind.

Schon bevor Ihr Haus entsteht, benötigen Sie Baustrom und Bauwasser!

Für Bauwasser geben Sie bitte spätestens ca. 2 Woche vor Baubeginn den Bauwasserantrag ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. 

Für Baustrom beauftragen Sie bitte einen Elektroinstallateur, der den Anschluss mit der ausgefüllten und unterschriebenen Baustromantrag bei uns meldet. 

Zu klären ist, wer die Kosten für die Baustellenversorgung trägt: Bauherr, Bauträger oder Baufirma?

Für die Planung Ihrer Hausanschlüsse benötigen wir vor Baubeginn Pläne von Kellergrundriss, Außenansicht sowie einen Lageplan.

Für die Beauftragung des Wassernetzanschlusses ist der ausgefüllte und unterschriebene Wasserbezugsantrag erforderlich.

Um den Stromnetzanschluss zu beauftragen, benötigen wir zunächst von Ihnen die ausgefüllte und unterschriebene Stromnetzanschlussmeldung. Anschließend erhalten Sie einen von uns vorbereiteten Netzanschlussvertrag, mit der Bitte, diesen zu prüfen und unterschrieben zurück zu senden. 

Wichtig: Erst nach Erhalt des unterschriebenen Netzanschlussvertrages, kann der Stromnetzanschluss von uns erstellt werden.

Nachdem Sie die entsprechenden Unterlagen bei uns eingereicht haben und sich mit den entstehenden Kosten den Wasseranschluss und den Kosten für den Stromanschluss einverstanden erklärt haben, können Sie nach Absprache mit unseren Meistern die Rohrgräben für die Versorgungsleitungen für Strom und Wasser herstellen lassen.

Der Trassenverlauf wird Ihnen auf dem Lageplan vorgegeben oder kann an einem Ortstermin vereinbart werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur eine geprüfte und zugelassene Gebäudeeinführung verwendet werden darf. Diese kann vom Bauherren selbst bezogen werden. Bei Einführungen durch die Bodenplatte ist eine Abnahme und Einmessung durch uns notwendig. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, können die Stadtwerke eine Verlegung des Netzanschlusses verweigern. 

Damit Sie in Ihrem Haus allen Komfort uneingeschränkt nutzen können und Ihre Installation allen sicherheitstechnischen Voraussetzungen entspricht, muss die Anlage von einer zugelassenen Firma mit entsprechender fachlicher Qualifikation erstellt werden.

Nach Erhalt der ausgefüllten und vom jeweiligen Installateur unterschriebenen Fertigmeldung Strom bzw. Fertigmeldung Wasser kann der Strom- und Wasserzähler von den Stadtwerken installiert werden.

Nach Fertigstellung der Anlage erhalten Sie von uns einen „Vertrag über den Netzanschluss für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ gemäß Netzanschlussverordnung – NAV, den Sie bitte unterschrieben an uns zurücksenden.

Für dezentrale Erzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaikanlagen), Steckerfertige PV-Anlagen größer 0,6 kW oder Elektrospeicher senden Sie uns den Antrag für Erzeugungsanlagen und das Datenblatt für Erzeugungsanlagen und/oder das Datenblatt für Speicher zu.

Wir überprüfen, ob wir den erforderlichen Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir den Netzanschluss bzw. das vorgelagerte Netz verstärken müssen. Daraufhin erhalten Sie entweder eine Einspeisezusage mit einer zeitlich begrenzten Gültigkeit, d.h. Ihr Elektroinstallateur muss die Anlage innerhalb dieses Zeitraums installieren und in Betrieb nehmen. Oder falls Ihr Netzanschluss für die gewünschte Leistung ertüchtigt werden muss, erhalten Sie von uns ein Angebot. Dieses beinhaltet die direkten Kosten der Maßnahme (Netzanschlusskosten) und die anteiligen Kosten für diejenigen Elemente im Stromnetz, die mittelbar verstärkt werden müssen — den sogenannten Baukostenzuschuss. Diese anfallenden Kosten sind grundsätzlich von denjenigen zu tragen, die die Maßnahme veranlasst haben. Mit der Auftragserteilung, die dem Angebot beiliegt, können Sie uns dann beauftragen, diese Arbeiten durchzuführen. Erst im Anschluss kann Ihr Installateur Ihre Anlage  montieren.

In der Regel sendet uns der von Ihnen beauftrage, ins Elektroinstallateurverzeichnis eingetragene, Fachbetrieb die nötigen Unterlagen E.1 bis E.8 gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 zu

Nachdem wir alle Unterlagen erhalten haben, senden wir Ihnen die entsprechenden Vertragsunterlagen und Formulare zu. Nach Gegenzeichnung und Rücksendung wird die Anlage zur Auszahlung der EEG-Einspeisevergütung freigegeben und Sie erhalten einen Abschlagsinformationsbrief, den Sie ggf. für die Umsatzsteuervoranmeldung benötigen.

Für Steckerfertige PV-Anlagen kleiner 0,6 kW gilt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Füllen Sie dazu bitte lediglich das Anmeldeformular Mikro-PV-Anlage aus. Weitere Informationen finden Sie unter Kurzinformationen zu Mikro-PV-Anlagen

Tragen Sie die Anlage bitte auch online  in das sogenannte Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ein und übermitteln uns die Bestätigung zur Eintragung. Bei der Registrierung handelt es sich um eine Meldepflicht. Wer ihr nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld geahndet werden kann – laut § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

 

Meldepflichtige Ladeeinrichtungen:

Wandladestationen („Wallbox“) bzw. Ladesäulen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kVA sind meldepflichtig und müssen der Stadtwerke Cham GmbH zur Information mitgeteilt werden. Sie können nach der Mitteilung an uns mittels Meldeformular Ladeeinrichtung eingebaut werden.

Melde- und genehmigungspflichtige Ladeeinrichtungen:

Verfügt Ihre geplante Ladeeinrichtung über eine Leistung von mehr als 12 kVA gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die Stadtwerke Cham GmbH der Installation explizit zustimmen, d.h. wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung, die Sie mittel Meldeformular Ladeeinrichtung mitteilen, an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir den Netzanschluss bzw. das vorgelagerte Netz verstärken müssen. Soweit die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Netzanschluss zur Verfügung gestellt werden kann, erhalten Sie eine Anschlusszusage mit einer zeitlich begrenzten Gültigkeit, d.h. Ihr Elektroinstallateur muss die Ladeeinrichtung innerhalb dieses Zeitraums installieren und in Betrieb nehmen. Falls Ihr Netzanschluss für die gewünschte Ladeleistung ertüchtigt werden muss, erhalten Sie von uns ein Angebot. Dieses beinhaltet die direkten Kosten der Maßnahme (Netzanschlusskosten) und die anteiligen Kosten für diejenigen Elemente im Stromnetz, die mittelbar verstärkt werden müssen — den sogenannten Baukostenzuschuss. Diese anfallenden Kosten sind grundsätzlich von denjenigen zu tragen, die die Maßnahme veranlasst haben. Mit der Auftragserteilung, die dem Angebot beiliegt, können Sie uns dann beauftragen, diese Arbeiten durchzuführen. Erst im Anschluss kann Ihr Installateur Ihre Ladeeinrichtung installieren und in Betrieb nehmen.

Anlagen zum Beheizen (z.B. Wärmepumpen), Kühlen (Klimageräte) und sonstige Einzelgeräte (auch ortsveränderliche)

Die Melde- und Genehmigungspflichtig für Ladeeinrichtungen gilt analog für alle Anlagen zum Beheizen (z.B. Wärmepumpen), Kühlen und für alle sonstigen Einzelgeräte (auch ortsveränderliche) mit einer Leistung von mehr als 12 kVA.